Mein Hauptaugenmerk liegt hierbei auf einer persönlichen, effektiven und kompetenten Beratung mit dem Ziel, die auftretenden Probleme möglichst außergerichtlich zu erledigen.
Ich vertrete Sie als meine Mandanten - soweit erforderlich auch bundesweit - in gerichtlichen Auseinandersetzungen vor dem zuständigen Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht.
Im Bereich des Zivilrechts biete ich Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Vertragsangelegenheiten, wie beispielsweise
• Kaufvertrag
• Werkvertrag
• Dienstvertrag
und privatrechtlichen Angelegenheiten, wie
• Nachbarschaftsstreitigkeiten
• Streitigkeiten im Zusammenhang mit Übergabeverträgen
sowie zur
• Forderungsbeitreibung
• Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
Gegenüber Ihren Schuldnern biete ich Ihnen, nach Titulierung der Forderung, die Einleitung und Durchführung jeweils erforderlicher
• Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
damit Sie am Ende auch zu Ihrem Geld kommen.
Trennung, Scheidung, Unterhalt und Umgang mit den eigenen Kindern – im Familienrecht sind emotionale Auseinandersetzungen keine Seltenheit. Menschen, die sich sehr nahe standen, müssen Regelungen für die Zeit nach der Trennung treffen. Daher ist neben der fachlichen Kompetenz in der familienrechtlichen Praxis Gespür und taktisches Geschick erforderlich, um die Rechtspositionen der Mandanten bestmöglich zu sichern bzw. durchzusetzen.
• Einvernehmliche Lösungen unmittelbar nach der Trennung
• Hilfestellung / Beratung / Verhandlung bei Entwurf und Prüfung von Trennungsvereinbarungen und Ehescheidungsfolgevereinbarungen, Eheverträge
• Zugewinnausgleich
• Unterhaltsfragen (Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche)
• Zuweisung der Ehewohnung und Hausrat
• Beratung zu den Scheidungsvoraussetzungen
• Vertretung im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren
• Versorgungsausgleich
• Sorgerecht
• Umgangsrecht
Im Mietrecht berate und vertrete ich sowohl Vermieter als auch Mieter in sämtlichen Streitfällen und Problemfällen des Mietvertragsrechts. Aus meiner praktischen Erfahrung sind mir die immer wieder auftretenden Problemkreise sowohl aus Sicht des Vermieters als auch aus Mietersicht geläufig.
Besonders häufig wiederkehrende Gegenstände der Beratungs- und Vertretungspraxis im Mietrecht sind beispielsweise
• Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen
• Geltendmachung von Mietrückständen
• Beendigung / Kündigung des Mietverhältnisses
• Durchführung von Räumungsklagen und Mietforderungsklagen
• Mieterhöhung
• Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
• Zulässigkeit und Höhe von Mietminderungen
• Instandsetzungsarbeiten / Schönheitsreparaturen bei Auszug
• Beratung bei Mietmängeln (z.B. Schimmel)
• Rückforderung der Mietkaution
Hier geht es um Rechtsfragen, die im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt sind.
im WEG-Recht betreue ich vorwiegend folgende rechtliche Problematiken:
• Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander, insbesondere Beschlussanfechtungen
• Rechtsfragen bezüglich Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
• Rechtsfragen im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen
• Klärung von Problemen in der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung
• Streitigkeiten zwischen Verwalter und Wohnungseigentümern
• Vertretung von Eigentümern in einer Wohnungseigentümerversammlung
• gerichtliche Beschlussanfechtung
Ich vertrete in diesen Gebieten Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter im außergerichtlichen wie auch im gerichtlichen Bereich.
Überall, wo Menschen miteinander arbeiten, können Konfliktpunkte und Auseinandersetzungen entstehen, bei denen Sie anwaltliche Hilfe benötigen.
Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Unternehmen und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Wenn doch eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich wird, vertrete ich Sie, auch vor den Arbeitsgerichten.
Typische Bereiche für die Beratungs- und Vertretungspraxis im Arbeitsrecht sind nachstehend aufgeführt:
• Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen, Änderungsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
• Kündigungsschutz
• Beratung zu den Formalien einer Kündigung und dem Kündigungsverfahren
• Kündigungsfristen
• Berücksichtigung der Sperrzeitproblematik, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe
• Entwurf und Prüfung von Arbeitszeugnissen
• Urlaub/Urlaubsabgeltung
• Arbeitsunfähigkeit
• Arbeitnehmerhaftung für Schäden
• Geltendmachung von Lohnansprüchen
• Klärung von Tariffragen, Ausschlussfristen
• Abmahnungen
• Überstunden, Lohn und Gehalt
• Mobbing
Ein weiterer Tätigkeitsbereich meiner anwaltlichen Interessenwahrnehmung umfasst die Bearbeitung von verkehrsrechtlichen Anliegen. Nach einem Verkehrsunfall übernehme ich die komplette Abwicklung von Unfällen im Straßenverkehr und setze Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch. Sofern Ihnen eine Verkehrsstraftat oder eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird, vertrete ich Sie ebenfalls kompetent.
• Regulierung des Sachschadens (Reparaturkosten, merkantiler Minderwert, Sachschäden an anderen Gegenständen (z.B.: Bekleidung, Brillen), Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten, Sachverständigenkosten, Haushaltsführungsschaden, Gewinnsausfallschaden)
• Geltendmachung von Schmerzensgeld
• Schadensersatz bei Todesfall, Ansprüche der Erben
• Schäden von Angehörigen (Schockschaden)
• Geltendmachung von Folgeschäden (Rente, vermehrte Bedürfnisse, Umschulung, verhinderte Erwerbschancen)
• Vertretung in Bußgeldverfahren/Ordnungswidrigkeitenverfahren (z.B. Abstandsverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Handyverstoß usw.)
• Verteidigung in Verkehrsstrafsachen (z.B. Trunkenheitsfahrten, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort usw.)
• Durchsetzung von Ansprüchen bei Kauf und Verkauf von Fahrzeugen.